Rückrufaktion in der Schweiz

Recall ohne Reputationsschaden, mit kommunikativer Begleitung in Produktkrisen.

Reputation Affairs ist Ihr Partner für die Krisenkommunikation bei Rückrufaktionen in der Schweiz. Wir entwickeln die Kommunikationsstrategie, formulieren Pressemitteilungen und Kundenanschreiben, koordinieren mit Behörden wie Swissmedic, BLV und BAZG und begleiten die Rückrufkommunikation in Echtzeit, damit aus einem Produktproblem kein dauerhafter Vertrauensverlust wird.

Ein fehlerhaftes Produkt, ein Sicherheitsmangel, ein kontaminierter Rohstoff: Rückrufaktionen sind eine der kommunikativ anspruchsvollsten Situationen, mit denen ein Unternehmen konfrontiert werden kann. Sie verbinden operativen Druck mit medialem Interesse, Kundenunsicherheit mit regulatorischen Anforderungen. Wer in diesem Moment falsch kommuniziert, riskiert dauerhaften Reputationsschaden, auch wenn das Produkt selbst korrekt zurückgerufen wurde.

Reputation Affairs begleitet Unternehmen kommunikativ durch Rückrufaktionen. Schnell, koordiniert und mit dem klaren Ziel, Vertrauen zu erhalten und die Kontrolle über das Narrativ zu behalten.

In der Schweiz greifen je nach Produktkategorie unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Das Produktesicherheitsgesetz (PrSG, in Kraft seit 1. Juli 2010) verlangt von Herstellern und Importeuren, gefährliche Produkte zurückzunehmen oder zurückzurufen. Bei Heilmitteln ist Swissmedic die zuständige Behörde, bei Lebensmitteln und Konsumgütern das BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) gemeinsam mit den kantonalen Vollzugsstellen, bei verzollten Waren das BAZG. Parallel verarbeiten Sie in der Kundenkommunikation Adress- und Bestelldaten, was unter dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG) seit dem 1. September 2023 zusätzliche Sorgfaltspflichten auslöst.

Unsere Leistungen bei Rückrufaktionen

Sechs aufeinander abgestimmte Bausteine bilden unsere Recall-Kommunikation: Kommunikationsstrategie, Medienmitteilungen und Statements, Medienbegleitung, Kundenkommunikation, Behördenkommunikation und Social-Media-Monitoring. Sie greifen ineinander, lassen sich aber auch einzeln aktivieren, je nach Phase und Tragweite des Rückrufs.

So gehen wir bei einer Rückrufaktion vor: fünf Schritte

Unser Vorgehen folgt fünf Schritten: Sofortbriefing, Kommunikationskonzept, Kommunikationsassets, Koordination und Nachbearbeitung. Diese Reihenfolge stellt sicher, dass die Rückrufkommunikation belastbar aufgebaut ist und gleichzeitig flexibel auf neue Entwicklungen reagieren kann.

Unser Team für Rückruf-Kommunikation in der Schweiz

Reputation Affairs vereint erfahrene Kommunikationsberaterinnen und -berater mit jahrelanger Praxis in der Krisenkommunikation, mit Hintergründen aus Journalismus, Unternehmenskommunikation, Litigation-PR und Public Affairs. Wir kennen die Schweizer Medienlandschaft, die relevanten Anspruchsgruppen und wissen, wie Krisen in der Praxis eskalieren. Reputation Affairs ist Teil von Brand Affairs AG, einer führenden Schweizer Kommunikationsberatung mit Sitz in Zürich (gegründet 2006).

Reto Zangerl

Reto Zangerl

Managing Partner
Reto Zangerl

Markus Kramer

Managing Partner
Reto Zangerl

Lucas Mörgelin

Associate Partner, Social Media Specialist
Reto Zangerl

Silvan Maximilian Hohl

Senior Account Manager

Rückrufaktion in Vorbereitung oder bereits aktiv?
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Ob Sie sich auf einen möglichen Rückruf vorbereiten oder bereits mitten in einer Recall-Situation stehen, wir analysieren Ihre Situation in einem ersten vertraulichen Gespräch, unverbindlich und diskret.

Kontaktieren Sie Managing Partner Reto Zangerl unter
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Häufige Fragen zu Rückrufaktionen

Eine Rückrufaktion ist die organisierte Rücknahme oder Rückführung eines Produkts vom Markt, weil ein Sicherheits-, Qualitäts- oder Compliance-Mangel besteht. Kommunikationsrelevant ist eine Rückrufaktion in dem Moment, in dem Endkundinnen, Handelspartner, Medien oder Behörden informiert werden müssen. Das ist bei den meisten Rückrufen der Fall, da das Produktesicherheitsgesetz (PrSG) eine angemessene Information der Öffentlichkeit verlangt. Auch bei stillen Rückrufen im B2B-Kontext ist eine Kommunikationsstrategie sinnvoll, sobald die Möglichkeit besteht, dass der Vorgang öffentlich wird.
Welche Behörde zuständig ist, hängt von der Produktkategorie ab. Bei Heilmitteln (Medikamente, Medizinprodukte) ist Swissmedic federführend. Bei Lebensmitteln und Konsumgütern arbeiten das BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) und die kantonalen Vollzugsbehörden zusammen. Bei verzollten Importen kann das BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) eine Rolle spielen. Bei elektrischen Geräten ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) zuständig. Für allgemeine Produktsicherheit greift das Produktesicherheitsgesetz mit der Meldepflicht über die Produktsicherheits-Meldestelle des SECO. Eine frühe und transparente Behördenkommunikation reduziert das Risiko zusätzlicher Auflagen.

Drei Prinzipien tragen die Rückrufkommunikation: schnell informieren, klar einordnen, konkret anleiten. Schnell informieren bedeutet, die Information vor den Medien an Behörden, Handel und Kundinnen zu bringen. Klar einordnen heisst, das Problem benennen, ohne es zu verharmlosen oder zu dramatisieren. Konkret anleiten bedeutet, jeder betroffenen Person klar zu sagen, was zu tun ist (Produkt zurückbringen, entsorgen, nicht verwenden, Hotline anrufen). Unternehmen, die in Rückrufen Verantwortung sichtbar übernehmen, kommen oft mit weniger Reputationsschaden aus der Krise heraus, als sie befürchtet haben.

Schweizer Stundensätze für strategische Krisen- und Rückrufkommunikation liegen in der Regel zwischen 225 und über 450 CHF. Die Gesamtkosten hängen von Produktkategorie, Märkten, Sprachen, Behörden-Komplexität und Dauer des Rückrufs ab. Ein klar abgegrenzter Rückruf in einem einzelnen Schweizer Markt ist überschaubar kalkulierbar. Ein internationaler Rückruf mit mehreren Behörden, Sprachen und Vertriebskanälen bewegt sich im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Wir kalkulieren transparent und definieren Mandate so, dass Aufwand und Wirkung in einem belastbaren Verhältnis bleiben.

Falschinformationen in sozialen Medien werden nicht durch Schweigen entkräftet, sondern durch klare, gut platzierte und wiederholte Faktenkommunikation. Wir empfehlen drei Schritte. Erstens: Echtzeit-Monitoring der relevanten Plattformen (Facebook, Instagram, X, TikTok, einschlägige Foren) und der wichtigsten Schweizer Medien aktivieren. Zweitens: zwischen Reichweiten-relevanten Falschaussagen und isolierten Stimmen unterscheiden, nicht jede Behauptung verdient eine Reaktion. Drittens: dort gegensteuern, wo es zählt, mit eigenen Kanälen, mit Klarstellungen direkt unter den betroffenen Posts und mit gezielter Faktenversorgung an die wichtigen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.

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